Grosse Irrtümer
Die Diskussion über unsere neue Kantonsverfassung ist von einigen fatalen Irrtümern geprägt. Auch wenn viele dieser falschen Argumente mit grossem Aufwand und oft wider besseres Wissen verbreitet werden, werden sie nicht wahrer.
Aufblähung des Staatsapparates? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung schafft keine einzige neue Staatsaufgabe und keine einzige neue Ausgabe. Sie verpflichtet den Staat sogar, die bestehenden Aufgaben regelmässig auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Bevor Kanton oder Gemeinden neue Aufgaben übernehmen, müssen sie künftig deren Finanzierbarkeit darlegen. Ausdrücklich wird die Subsidiarität staatlichen Handelns vorgeschrieben: Der Staat darf nur dann aktiv werden, wenn eine Aufgabe von Privaten nicht erfüllt wird.
Anders als in der alten Verfassung werden aber konsequent alle wichtigen Staatsaufgaben
aufgezählt, statt wie bisher ohne System einzelne herauszugreifen. Das
setzt dem unkontrollierten Wachstum eine Grenze. Darüber hinaus stellt
die neue Verfassung erstmals klar dar, in welchen Bereichen der Staat aktiv
ist.
Eine Ablehnung der Verfassung ändert an der Zahl und Ausgestaltung der Staatsaufgaben nicht das Geringste. Aber sie verhindert die genannten Verbesserungen.
Verwässerung der Volksrechte? – Falsch!
Richtig ist: Das obligatorische Referendum, das uns vor Abstimmungen über unbestrittene Gesetze bewahrt, bleibt bestehen. Das Erfordernis von 6000 Unterschriften für Initiativen und 3000 Unterschriften für Referenden ist eine wirksame Hürde gegen unnötige Abstimmungen. Darüber hinaus werden die Volksrechte sinnvoll aufgewertet: Bei Abstimmungen kann einer bestrittenen Vorlage ein Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Der Volkswille kann dadurch differenzierter ausgedrückt werden. Das Gemeindereferendum stärkt die politische Stellung der Gemeinden.
Mehr Kosten zulasten der Steuerzahler? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung steht für einen freiheitlichen, sparsamen und schlanken Staat.
Sie verankert die Ausgaben- und Schuldenbremse im Grundgesetz, verpflichtet Kanton und Gemeinden zum Ausgleich ihrer Finanzhaushalte, zur umfassenden Aufgaben- und Finanzplanung und dazu, einen Anstieg der Steuerquote zu vermeiden. – Und sie schafft keine einzige neue Staatsaufgabe und keine einzige neue Ausgabe!
Weniger Eigenverantwortung, mehr staatliche Eingriffe? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung hält schon im ersten Artikel fest: Der Kanton Zürich gründet auf der Eigen- und Mitverantwortung seiner Einwohnerinnen und Einwohner.
Sie garantiert die persönliche Freiheit, indem sie die Freiheits- und Grundrechte klar und eindeutig festhält. Sie sichert sinn- und massvolle kantonale Grundrechte auf Bildung und Schulfreiheit, Zugang zu amtlichen Dokumenten, verschiedene Formen des Zusammenlebens und für Menschen mit Behinderungen.
Behinderung der Wirtschaft? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung verlangt ausdrücklich günstige Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Innovation und für eine vielseitige, wettbewerbsfähige, soziale und freiheitliche Wirtschaft.
Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass auf die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen Rücksicht zu nehmen ist.
Darüber hinaus wird der für die Wirtschaft besonders wichtige Anspruch auf rasche Gerichts- und Verwaltungsverfahren garantiert. Und natürlich lässt die neue Kantonsverfassung keinen einzigen neuen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu.
Beteiligung am öffentlichen Leben und Integration von Ausländern alleinige Staatsaufgabe? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung nimmt die Probleme unserer multikulturellen Gesellschaft Ernst. Sie hält fest, dass ein friedliches Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen nur in gegenseitiger Achtung und gegenseitiger Toleranz möglich ist. Anders als in der geltenden Verfassung werden damit Angehörige fremder Kulturen ausdrücklich in die Pflicht genommen.
Von Ausländerinnen und Ausländern und fremden Bevölkerungsgruppen erwartet die neue Verfassung Beteiligung am öffentlichen Leben und Bemühungen zur Integration. Als Gegenstück dazu sollen Kanton und Gemeinden diese Anstrengungen unterstützen.
Schwächung der Gemeinden? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung garantiert die Gemeindeautonomie und stärkt die Position der Gemeinden. Sie gewährt ihnen sämtliche Kompetenzen, die nicht ausdrücklich an Bund oder Kanton übertragen werden. Sie verpflichtet den Kanton, die Gemeinden in seine Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie verhindert Zwangsfusionen und beseitigt die bestehenden Hürden gegen freiwillige Zusammenschlüsse. Sie berechtigt die Gemeinden zur Zusammenarbeit auch über die Kantonsgrenzen hinaus und verbessert die Organisation der Zweckverbände.
In der Regelung ihrer eigenen Organisation sind die Gemeinden weitgehend selbstständig. Neu erhalten sie die Möglichkeit, bei Bedarf Quartier- oder Ortsteilkommissionen zu schaffen. Mit dem Gemeindereferendum erhalten sie zudem ein neues demokratisches Mitspracherecht.
Zu viele Artikel, zu viel Text? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung regelt in einer klaren und verständlichen Sprache die Grundlagen unseres Kantons. Genau wie bei der neuen Bundesverfassung (sie ist übrigens 52 Artikel länger...) sind Vollständigkeit, Lesbarkeit und klare Systematik wichtiger und sinnvoller als Kürze um jeden Preis.
Übrigens: die Gegner bleiben die Antwort schuldig, wo spürbare Kürzungen vorgenommen werden sollten...
Prozessflut wegen Gummiparagrafen? – Falsch!
Richtig ist: Wie jede Verfassung hält die neue Kantonsverfassung Grundsätze fest, die durch Gesetze und Verordnungen konkretisiert werden. Detailliertere Regelungen wären hier fehl am Platz.
Die Argumentation der Gegner könnte nicht widersprüchlicher sein: Sie fordern gleichzeitige eine kürzere und eine detailliertere Verfassung.
Verwässerung des Bürgerrechts? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung stellt klare Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts auf, die in der alten Verfassung fehlen: Menschen, die eingebürgert werden wollen, müssen über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen; in der Lage sein, für sich und ihre Familien aufzukommen; mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sein; die schweizerische Rechtsordnung beachten.
Das Einbürgerungsverfahren wird auch in Zukunft von den Gemeinden festgelegt. Entscheide an Gemeindeversammlungen sind auch künftig möglich. Ausgeschlossen sind nur die Delegation an nicht vom Volk gewählte Kommissionen oder Urnenabstimmungen.
Einführung einer Quotenregelung? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung kennt weder Geschlechter,
noch sonstige Quoten.
Wird das Sexualstrafrecht unterlaufen? – Falsch!
Richtig ist: Das Verbot, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren, schützt homosexuelle Männer und Frauen gegen staatliche Benachteiligung. Es hat selbstverständlich keinerlei Einfluss auf den Jugendschutz und die Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen.
Schädigung des Dualen Bildungssystems? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung trägt der grossen Bedeutung der Volksbildung für den bürgerlich-liberalen Staat Rechnung. Sie verpflichtet Kanton und Gemeinden, qualitativ hoch stehende öffentliche Schulen zu führen und für ein Bildungswesen zu sorgen, das die Fähigkeiten des einzelnen Menschen berücksichtigt und fördert, seine Verantwortung und seinen Gemeinsinn stärkt und auf seine persönliche und berufliche Entwicklung ausgerichtet ist.
Der Kanton wird darüber hinaus verpflichtet, die Berufsbildung auch in Zukunft zu fördern. Privatschulen bleiben bewilligungspflichtig und stehen unter Aufsicht. Das Grundrecht auf Bildung wird damit klar und sinnvoll konkretisiert. Ein einklagbares Recht auf einen bestimmten Ausbildungs- oder Lehrplatz gibt es selbstverständlich nicht.
Staatliche Parteienfinanzierung? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung sieht keine staatlichen Beiträge an Parteien vor. Sie erwähnt die politischen Parteien lediglich als wesentliche Träger der Demokratie, die bei der Meinungs- und Willensbildung der Stimmberechtigten mitwirken. Weiter hält sie fest, dass Kanton, Gemeinden und politische Parteien zur Vorbereitung der Jugendlichen auf die Mitwirkung und Mitverantwortung in Staat und Gesellschaft beitragen sollen. Was könnte dagegen einzuwenden sein?
Übertriebene Staatshaftung? – Falsch!
Richtig ist: Die Kausalhaftung des Staates und seiner Organe schützt widerrechtlich geschädigte Private (und nur diese!). Sie sorgt dafür, dass Geschädigte dem verantwortlichen Staatsorgan nicht auch noch ein schuldhaftes Handeln nachweisen müssen.
Betrieb völlig unrentabler Bus- und Bahnverbindungen? – Falsch!
Richtig ist: Genau wie die geltende Verfassung hält auch die neue Kantonsverfassung fest, dass Kanton und Gemeinden den öffentlichen Personenverkehr fördern. Im Gegensatz zur alten überlässt die neue Verfassung dagegen die Förderung des öffentlichen Güterverkehrs dem Bund.
Zementierung der staatlichen Elektrizitätsversorgung? – Falsch!
Richtig ist: Die neue Kantonsverfassung verpflichtet den Kanton, für eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu sorgen. Sicher keine übertriebene Aufgabe für einen modernen Staat!
Abschaffung der Verwandtenunterstützungspflicht? Verstaatlichung der Sozialhilfe? – Falsch!
Richtig ist: Kanton und Gemeinden sind verpflichtet, in Notfällen für Obdach und existenzsichernde Mittel zu sorgen. Zur Bekämpfung von sozialer Not und Armut fördern sie die Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Anerkennung der Tätigkeit und die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und karitativen Organisationen wird im Rahmen der Subsidiarität ausdrücklich vorgeschrieben – genau so wie die Unterstützungspflicht der Familienangehörigen im Bundesrecht.
Übrigens: die entsprechende Bestimmung in der geltenden Verfassung lautet: «Die Besorgung des Armenwesens ist Sache der Gemeinden. Der Staat leistet angemessene Beiträge zur Erleichterung der Armenlasten derjenigen Gemeinden, welche derselben bedürftig sind. Er unterstützt die Anstrengungen von Gemeinden und Vereinen zur Minderung der Armut, insbesondere zur Erziehung armer Kinder, Förderung der Krankenpflege und Besserung verwahrloster Personen.» Kommentar überflüssig.
Wird die Familie zur Staatsaufgabe? – Falsch!
Richtig ist: Die Familienförderung, der Schutz der Kinder und Jugendlichen und die Förderung der Lebensqualität im Alter werden als staatliche Aufgaben anerkannt. Darüber hinaus sollen Staat und Private gemeinsam die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben fördern. All dies entspricht der heutigen Realität und den aktuellen Bedürfnissen.
Wird die Gesundheitsvorsorge zur Staatsaufgabe? – Falsch!
Richtig ist: Kanton und Gemeinden werden neu dazu angehalten, für eine wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung zu sorgen. Weil allgemein bekannt ist, dass Vorsorge der beste Weg zur Senkung der Gesundheitskosten ist, sollen sie zudem auch in Zukunft die Gesundheitsvorsorge fördern. Wer könnte dagegen etwas einzuwenden haben?
Einschränkung des Steuerwettbewerbs zwischen den Gemeinden? – Falsch!
Richtig ist: Der Steuerwettbewerb bleibt bestehen. Genau wie heute legen die Gemeinden ihren Steuerfuss selbstständig fest. Sie müssen dabei für einen gesunden und ausgeglichenen Finanzhaushalt sorgen.
Mit der wörtlich gleichen Formulierung wie in der geltenden Verfassung wird der Kanton dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, «dass die Gemeindesteuerfüsse nicht erheblich voneinander abweichen». Darüber hinaus wird neu ein Lastenausgleich mit Mitspracherecht für Leistungen vorgesehen, die eine Gemeinde für ein grösseres Gebiet erbringt.
Unnötig? – Falsch!
Richtig ist: Die bestehende Kantonsverfassung von 1869(!) regelt heute noch in altertümlicher Sprache längst Überholtes wie die Abschaffung der Kettenstrafe, Anklagen wegen Ehrverletzung, das Hausrecht, das Armen- und Genossenschaftswesen, den Arbeiterschutz, die vormundschaftliche Obsorge, die Unterstützung durch die Heimatgemeinde, die republikanische Bürgerbildung und die Klassifizierung der Strassen. In über 90 Revisionen ist ein unübersichtliches, unvollständiges und schlecht lesbares Sammelsurium von Bestimmungen aus 3 Jahrhunderten entstanden.
Übrigens: Was halten Sie von Politikern, die mit verdrehten Tatsachen und falschen Argumenten gegen eine breit abgestützte, sorgfältig ausgearbeitete Vorlage ankämpfen? – Eben.
